Förderung der Versicherung gegen Wettergefahren

Profitieren Sie von attraktiven Förderprodukten

Extreme Wetterereignisse haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen und große Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen angerichtet. Für Landwirte haben Ertragseinbußen bei der Ernte oft schwere Folgen. Wenn Kulturen durch Unwetter zerstört werden, fehlt die in vielen Fällen wichtigste Einnahmequelle und die Liquidität des Betriebes ist gefährdet.

Das hat die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen dazu veranlasst, ausgewählte Versicherungsprämien mit bis zu 50 Prozent zu bezuschussen, um langfristiges und eigenverantwortliches Risikomanagement zu stärken. Wir bieten Ihnen die passenden Produkte mit denen Sie die Förderbeiträge voll ausschöpfen können. Damit Sie auch in Zeiten des Klimawandels weiterhin ruhig schlafen können.

Sichern Sie Ihre Pflanzenbestände vor den immer heftiger ausfallenden Unwettern der heutigen Zeit und profitieren Sie dabei zusätzlich von attraktiven Förderungen Ihrer Versicherungsbeiträge.

Überblick zu Ihrem Bundesland

Baden-Württemberg

Der Klimawandel begünstigt mit warmen Temperaturen im Frühjahr den frühen Pflanzentrieb. In den vergangenen Jahren trafen dadurch späte Frostnächte auf weit entwickelte Pflanzen - die Folge: schwere Schäden, betroffene Weinbauern kämpften um ihre Existenz.

Als Antwort darauf fördert das Land Baden-Württemberg die Mehrgefahrenversicherung von Obst- und Weinbaubetrieben gegen Frost, Sturm und Starkregen mit bis zu 50% der Versicherungsprämie.

Auch Antragsteller, die im Vorjahr bereits am Förderverfahren teilgenommen haben, müssen den Antrag für 2024 erneut stellen.

Zu beachten sind zudem folgende Änderungen ab 2024:

  • Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Förderprogramms wird vom Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) an das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) übertragen. Dies bedeutet, dass die Förderanträge Ertragsversicherung 2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 3, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart einzureichen oder per Mail an mehrgefahrenversicherung@rps.bwl.de zu senden sind.
  • Im Förderantrag müssen für die einzelnen Kulturgruppen nur die tatsächlich versicherten Flächen angegeben werden. Die Angabe der Gesamtanbaufläche und der nicht-versicherungspflichtigen Flächen entfällt.
  • Die Unterscheidung der Obstkulturen nach Verwendungszweck (Tafelobst bzw. Verarbeitungsobst) entfällt. Anbauflächen der bisherigen Kulturgruppe „Sonstige Obstanlagen, Verarbeitungs- und Industrieobst“ sind künftig bei den Versicherungsflächen der Kulturgruppen Kernobst, Steinobst, Strauchbeeren bzw. Erdbeeren einzurechnen.

Die Frist zum Einreichen der Anträge endet am 1. März 2024.

Alle Unterlagen inkl. des aktuellen Antragsformulars für 2024 finden Sie hier.

Förderfähige Kulturgruppen und Kulturarten

Kernobst (NC825)
Apfel, Birne, Quitte

Steinobst (NC 826):

Zwetschgen, Pflaumen, Renecloden, Mirabellen, Pfirsich, Nektarinen, Aprikosen und Kirschen (süß und sauer)

Strauchbeeren (NC 827):
Johannisbeeren, Stachel- und Jostabeeren, Himbeeren, Brombeeren, Blau- und Heidelbeeren, Preiselbeeren und Kiwibeeren

Erdbeeren (NC 707)

Industrie-/ Mostobst (NC 829) der Kulturarten von Kern- und Steinobst, Strauchbeeren sowie Aronia, Holunder und Sanddorn

Wein- oder Tafeltrauben (NC 843, 849) ab dem zweiten Standjahr.

Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg.

Bayern

Der Freistaat Bayern fördert die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland, Weinbau, Obst und Hopfen mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Versicherungsprämie.

Mit der neuen, ab 01.01.2023 gültigen Förderrichtlinie, ergeben sich für Sie folgende Änderungen:

  • Ihr bisheriger geförderter Vertrag muss aufgrund der Vorgaben durch das StMELF auf einen neuen, förderfähigen Vertrag umgestellt werden. Gehen Sie dazu bitte auf Ihren zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner zu.
  • Mit Einführung der neuen Richtlinie können Sie ihren Vertrag bereits umstellen und den Antrag auf Förderung ab 01.03.2023 bis zum 15.05.2023 über iBALIS einreichen. Bitte beachten Sie jedoch die spezifischen Wartezeiten abhängig von der versicherten Kultur und Gefahr.
  • Hilfreiche Hinweise des Ministeriums zur Antragsstellung und Erläuterungen zum Förderprogramm finden Sie nach Veröffentlichung hier.

Über das Paket Wein und Obst können Sie eine Förderung für die Absicherung der Gefahren Hagel, Sturm, (Starkregen) und Frost erhalten. Voraussetzung ist die Absicherung von mindestens zwei Gefahren im Rahmen unseres Produktangebots. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Bayern.

Niedersachsen, Hamburg und Bremen

Niedersachsen, Hamburg und Bremen fördern ab 2025 die Mehrgefahrenversicherung in den Bereichen Ackerbau, Grünland und Obstbau bis zu 50 Prozent. Förderfähig sind die Absicherung gegen die Risiken Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre/Trockenheit. Landwirt:innen können sich im Rahmen des förderfähigen Produktangebots der Allianz Agrar nach individuellem Bedarf gegen diese Risiken versichern. Die Absicherung der Gefahr Hagel ist nicht förderfähig, aber im Förder-Angebot für alle Kulturen als Basisschutz verpflichtend.

Das Antragsverfahren startet bereits in 2024. Die Frist für die Antragstellung auf Förderung der Mehrgefahrenversicherung (ab 2025) ist voraussichtlich Mitte Juni 2024. Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Bei Interesse an dem Förderprogramm melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert das Risikomanagement im Freilandgartenbau mit bis zu 50% in den Bereichen Gemüse-, Obst- und Weinbau. Die Förderung der Mehrgefahrenversicherung ist für Betriebe mit in Nordrhein-Westfalen bewirtschafteten Flächen in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Weinbau möglich.

Bitte beachten Sie folgende Änderungen ab 2024:

  • Senkung der Bagatellgrenze auf 500€

  • Erweiterung der zuwendungsfähigen Nutzarten um Dauerkultur/Rhabarber (851), Küchenkräuter (650 – 654, 656 – 665, 667 – 686), Gemüseerbse (211) und Anbau in Pflanzgefäßen/Kulturtöpfe (997)

Staatlich gefördert werden Ausgaben für Versicherungsprämien, die mindestens zwei der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken. Bitte beachten Sie, dass der Zuwendungsantrag jährlich bis zum 15. Mai über das von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellte Formular zu stellen ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Förderung und unserem Angebot erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner bei der Allianz Agrar.

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz führt auch 2024 das Förderungsprogramm von Mehrgefahrenversicherungen im Weinbau fort. Versicherungsverträge für Wein gegen Hagel und Frost werden weiterhin in Höhe von bis zu 50% bezuschusst. Dabei werden maximal 180€ pro Hektar gefördert.

Folgende Fristen sind zu beachten:

Förderfähig sind Versicherungsprämien, welche bis spätestens 30.09.2024 bezahlt werden. Die Antragsfrist für Antragsformular und Versicherungsnachweis endet ebenso am 30.09.2024. Sobald die Antragsunterlagen veröffentlicht sind, können die Anträge gestellt werden (voraussichtlich ab Juli 2024).

Bitte beachten Sie: Die Auszahlung der Unterstützung für geförderte Verträge im Jahr 2024 ist für Ende April/Anfang Mai 2025 geplant. Grund dafür ist die Berechnung auf Basis der endgültigen Daten der Weinbaukartei 2024, welche erst im Frühjahr 2025 vorliegen.

Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz.

Thüringen

Die Regierung des Freistaats Thüringen stärkt ab 2023 die eigenverantwortliche und betriebliche Risikovorsorge und unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Versicherung von witterungsbedingten Risiken.

Gefördert werden Betriebe in Thüringen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Wein, Gemüse, Hopfen oder Heil-, Duft- oder Gewürzpflanzen umfasst.

Förderfähig sind Versicherungen gegen die Wetterrisiken Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Trockenheit/Dürre. Diese Risiken können im Rahmen des Produktangebots der Allianz Agrar abgesichert werden. Förderfähig ist die Hagelversicherung in Kombination mit mindestens einer weiteren Gefahr.

Das Antragsverfahren für das Erntejahr 2023 beginnt am 15. Juni 2023 und ist in einem Zeitfenster von drei Wochen (bis 6. Juli) möglich. Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf der Website der Bewilligungsbehörde.

Bei Interesse an dem Förderprogramm melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner.