Der Klimawandel begünstigt mit warmen Temperaturen im Frühjahr den frühen Pflanzentrieb. In den vergangenen beiden Jahren trafen dann späte Frostnächte auf weit entwickelte Pflanzen - die Folge: schwere Schäden, betroffene Weinbauern kämpften um ihre Existenz.
Das hat die Landesregierungen von Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dazu veranlasst, die Prämie für die Versicherung gegen Starkfrost mit bis zu 50 Prozent (in Rheinland-Pfalz 80 Prozent) zu bezuschussen, um langfristiges und eigenverantwortliches Risikomanagement zu stärken.
Auch Antragsteller, die im Vorjahr bereits am Förderverfahren teilgenommen haben, müssen den Antrag für 2023 erneut stellen. Das aktuelle Antragsformular für 2023 finden Sie hier. Sie finden auf dieser Seite auch Ausfüllhinweise, die Verwaltungsvorschrift und weitere Informationen:
Bitte beachten Sie: 2023 wird die Kulturgruppe Kern- und Steinobst wieder aufgeteilt in die Kulturgruppe Kernobst und in die Kulturgruppe Steinobst.
Dies bedeutet, dass Kern- bzw. Steinobst wieder einzeln beantragt werden kann und keine Verpflichtung mehr besteht, beide Kulturgruppen obligatorisch versichern zu müssen, um eine Förderung beantragen zu können.
Kernobst (NC825)
Apfel, Birne, Quitte
Steinobst (NC 826):
Zwetschgen, Pflaumen, Renecloden, Mirabellen, Pfirsich, Nektarinen, Aprikosen und Kirschen (süß und sauer)
Strauchbeeren (NC 827):
Johannisbeeren, Stachel- und Jostabeeren, Himbeeren, Brombeeren, Blau- und Heidelbeeren, Preiselbeeren und Kiwibeeren
Erdbeeren (NC 707)
Industrie-/ Mostobst (NC 829) der Kulturarten von Kern- und Steinobst, Strauchbeeren sowie Aronia, Holunder und Sanddorn
Wein- oder Tafeltrauben (NC 843, 849) ab dem zweiten Standjahr.
Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg.
Mit der neuen, ab 01.01.2023 gültigen Förderrichtlinie, ergeben sich für Sie folgende Änderungen:
Über das Paket Wein und Obst können Sie eine Förderung für die Absicherung der Gefahren Hagel, Sturm, (Starkregen) und Frost erhalten. Voraussetzung ist die Absicherung von mind. 2 Gefahren im Rahmen unseres Produktangebots. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Bayern.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz führt auch 2023 das Förderungsprogramm fort und bezuschusst die Prämie für die Versicherung für Wein gegen Hagel und Frost in Höhe von bis zu 50%. Dabei werden max. 200€ pro Hektar gefördert (unter Vorbehalt).“
Die Antragsfrist für 2023 liegt voraussichtlich im Juni 2023.
Bitte beachten Sie: Die Berechnung und Auszahlung der Unterstützung für geförderte Verträge im Jahr 2023 wird erst im Frühjahr 2024 erfolgen. Grund dafür ist die Verschiebung auf das EU-Haushaltsjahr 2024.
Melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner und informieren Sie sich über Ihre Absicherungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz.
Die Regierung des Freistaats Thüringen stärkt ab 2023 die eigenverantwortliche und betriebliche Risikovorsorge und unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen bei der Versicherung von witterungsbedingten Risiken.
Gefördert werden Betriebe in Thüringen, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion von Obst, Wein, Gemüse, Hopfen oder Heil-, Duft- oder Gewürzpflanzen umfasst.
Förderfähig sind Versicherungen gegen die Wetterrisiken Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Trockenheit/Dürre. Diese Risiken können im Rahmen des Produktangebots der Allianz Agrar abgesichert werden. Förderfähig ist die Hagelversicherung in Kombination mit mindestens einer weiteren Gefahr.
Bei Interesse an dem Förderprogramm melden Sie sich jetzt bei ihrem zuständigen Allianz Agrar-Ansprechpartner.