Existenzschutz für Landwirte: Erstmalig Versicherung bei Ernteverbot wegen Afrikanischer Schweinepest möglich

  • Erstmalig auf dem deutschen Markt bietet die Münchner & Magdeburger Agrar AG eine Versicherung gegen Ernteverbote für Ackerbauern
  • Ackerbauern droht Ertragsausfall aufgrund der Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest grassiert in Osteuropa, in Belgien wurden bereits über 700 Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen nachgewiesen. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die ersten Fälle in Deutschland auftreten. Viele schweinehaltende Betriebe oder Betreiber von Biogasanlagen sind vorbereitet und haben sich für den Ernstfall abgesichert. „Dass die Afrikanische Schweinepest aber auch den Ackerbauern schmerzhaft treffen kann, ist vielen nicht bewusst. Wir sehen dieses Risiko und haben deshalb ein Produkt entwickelt, das einzigartig auf dem deutschen Markt ist“, sagt Alexander Lührig, Vorstandsvorsitzender der Münchener & Magdeburger Agrar AG. Der Agrarspezialist der Allianz bietet als erster Anbieter auf dem deutschen Markt eine neue Versicherung gegen Schäden durch Nutzungseinschränkungen bzw. Nutzungsverbote im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest.

Enormer Ertragsausfall möglich

Im November 2018 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats die Änderung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen. Die zuständigen Behörden können einen Gefährdungsbezirk mit bis zu 15 Kilometern Radius errichten, wenn ein Wildschwein gefunden wird, bei dem die Afrikanische Schweinepest vermutet oder nachgewiesen wird. So soll das Ausbreitungsrisiko minimiert werden. Das kann aber für Landwirte bedeuten, dass die genutzten Flächen innerhalb dieses Gefährdungsbezirkes weder bestellt noch abgeerntet werden dürfen und das möglicherweise über mehrere Monate hinweg. Daraus können hohe finanzielle Einbußen bis hin zum Totalausfall resultieren. Zwar sind Länderentschädigungen vorgesehen, die genauen Regelungen stehen aber noch nicht fest.

Münchener & Magdeburger Agrar AG ist Vorreiter in der Versicherung des Ernteverbots

Genau diese Kunden brauchen eine Absicherung, deshalb hat die Münchener & Magdeburger ein auf dem deutschen Markt einzigartiges Produkt entwickelt. Unabhängig von der Entschädigung durch die Bundesländer leistet die Münchener & Magdeburger Agrar AG einen Ausgleich, wenn die landwirtschaftlichen Flächen in einem Gefährdungsbezirk liegen. Das einfache Produkt ist schnell abschließbar, kostengünstig und in der Schadenabwicklung unkompliziert. Der betroffene Betrieb erhält für jeden Einschränkungs- oder Sperrtag pauschal 1/365 der Versicherungssumme für bis zu 12 Wochen abzüglich des Selbstbehalts. Damit trägt die Münchener & Magdeburger Agrar AG zur Existenzsicherung des landwirtschaftlichen Betriebs bei. Der Zusatzbaustein ergänzt die Hagelversicherung und ist für alle gegen das Hagelrisiko versicherbaren Kulturen abschließbar.

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